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Schulen, Ausbildungen, Kurse | ||||
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Der Umgang mit ionisierenden Strahlen untersteht besonderen Bundesgesetzen, für die im medizinischen Umfeld das Bundeamt für Gesundheitswesen (BAG) zuständig ist. Alle Schulen und Institutionen, die Kurse oder Schulungsmöglichkeiten in diesem Umfeld anbieten wollen, müssen dazu einen speziell ausgebildeten Lehrkörper aufweisen. Die Ausbildungswege schliessen mit Prüfungen ab, für die die Oberaufsicht beim BAG liegt. Die entsprechenden Fähigkeitsausweise werden vom BAG anerkannt. Allgemeinmediziner erhalten in der universitären Ausbildung zwar eine radiologische Ausbildung aber keine technische Ausbildung für diagnostisches Röntgen. Um eine eigene Röntgenanlage betreiben zu können, müssen sie daher einen speziellen 5-tägigen Kurs mit einer Abschlussprüfung besuchen. Radiologen, Orthopäden und Chirurgen erhalten den enstprechenden Ausweis mit dem entsprechenden Facharzttitel der FMH. |
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